Rechtsprechung
BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 163.80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung der Stammdienststelle des Heeres (SDH)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 163.80
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ermessensausübung kann hingegen vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob die SDH bei ihrer Versetzungsentscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat oder ob sie dabei die gesetzlichen Grenren des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwGE 53, 95). - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 163.80
Da die jederzeitige Versetzbarkeit zu den von den Berufssoldaten wie auch von den Soldaten auf Zeit freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt ihres Wehrdienstverhältnisses gehört, muß es hingenommen werden, wenn durch die Versetzung auch die Interessen der berufstätigen Ehefrau berührt werden (vgl. BVerwGE 43, 215, 219 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschluß vom 29. November 1978 - 1 WB 19/78 - m.w.H.). - BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78
Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 163.80
Da die jederzeitige Versetzbarkeit zu den von den Berufssoldaten wie auch von den Soldaten auf Zeit freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt ihres Wehrdienstverhältnisses gehört, muß es hingenommen werden, wenn durch die Versetzung auch die Interessen der berufstätigen Ehefrau berührt werden (vgl. BVerwGE 43, 215, 219 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschluß vom 29. November 1978 - 1 WB 19/78 - m.w.H.).
- BVerwG, 20.08.1981 - 1 WB 118.80
Versetzung eines Berufssoldaten - STAN - Dienstgradgerechte Verwendung
Die Absicht des Soldaten, sich ein Haus zu kaufen oder auch der Besitz eines solchen steht einer dienstlich gebotenen Versetzung nicht entgegen (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. April 1981 - 1 WB 163/80). - BVerwG, 16.12.1981 - 1 WB 114.81
Gerichtliche Überprüfbarkeit des Vorliegens eines dienstlichen Bedürfnisses für …
Da die jederzeitige Versetzbarkeit zu den von den Berufssoldaten wie auch von den Soldaten auf Zeit freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt ihres Wehrdienstverhältnisses gehört, muß es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hingenommen werden, wenn durch die Versetzung auch die Interessen der berufstätigen Ehefrau berührt werden (vgl. BVerwGE 43, 215, 219 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschluß vom 29. April 1981 - 1 WB 163/80).